Voraussetzungen

Die Schule steht allen Bewerber/innen offen.

Voraussetzungen für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages sind:

  1. Überdurchschnittliche musikalische Begabung
    • Keine Schulabschlüsse erforderlich
    • Ausreichende Deutschkenntnisse
    • Ein Mindestalter von 16 Jahren zum Zeitpunkt des Studienbeginns und kein Höchstalter
    • Eine den Anforderungen des Studiums und des Berufes entsprechende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
    • Die bestandene Aufnahmeprüfung
    • In besonders zu begründenden Fällen kann mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde von dem Punkt 4 abgewichen werden

    Falls die Leistungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule noch nicht ausreichend sind, besteht die Möglichkeit, sich in unserer Allgemeinen Musikschule -> zielorientiert vorzubereiten.